Zur Sicherung von Geh- oder Radwegen in Baustellenbereichen gibt es wichtige Vorschriften zu beachten. Diese beziehen sich auf die verwendeten Bestandteile der Absperrvorrichtungen. Diese müssen dem Anprall von Personen standhalten und entlang der Gefahrenstelle einen sicheren Weg bereiten. Aus beispielsweise standsicheren Absperrschranken inklusive Blindentastleisten, standsicheren Bauzäunen oder sogar mobilen Absturzsicherungen kann sich die Absperrung von Aufgrabungen an Verkehrswegen zusammensetzen.
Die Vorschriften für den sicheren Einsatz dieser Module behandeln dabei neben der Standsicherheit auch die Eignung gemäß der Tiefe der Ausgrabung und den einzuhaltenden Abstand zur Absturzkante. Weiterhin werden auch die Lichtverhältnisse geregelt. So genannte Warnleuchten können als Ergänzung erforderlich sein, wenn das Tageslicht oder die Umgebungsbeleuchtung nicht ausreichen.