Verkehrsschranken mieten

Hilfsmittel zur ordnungsgemäßen Absicherung von Aufgrabungen

Sicherheit für Gehwege und Radwege

Zur Sicherung von Geh- oder Radwegen in Baustellenbereichen gibt es wichtige Vorschriften zu beachten. Diese beziehen sich auf die verwendeten Bestandteile der Absperrvorrichtungen. Diese müssen dem Anprall von Personen standhalten und entlang der Gefahrenstelle einen sicheren Weg bereiten. Aus beispielsweise standsicheren Absperrschranken inklusive Blindentastleisten, standsicheren Bauzäunen oder sogar mobilen Absturzsicherungen kann sich die Absperrung von Aufgrabungen an Verkehrswegen zusammensetzen.

Die Vorschriften für den sicheren Einsatz dieser Module behandeln dabei neben der Standsicherheit auch die Eignung gemäß der Tiefe der Ausgrabung und den einzuhaltenden Abstand zur Absturzkante. Weiterhin werden auch die Lichtverhältnisse geregelt. So genannte Warnleuchten können als Ergänzung erforderlich sein, wenn das Tageslicht oder die Umgebungsbeleuchtung nicht ausreichen.

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Straßensperrung GEW Baustellenservice
Absperrung GEW Baustellenservice

Warnleuchten als Ergänzung

Die Warnleuchten ergänzen die Farbgebung der Absperrgitter und senden ein weiteres optische Signal. Für schlechte Witterungs- und Lichtverhältnisse ist das Nachrüsten dieser Leuchten unabdingbar. Den Anforderungen entsprechend müssen die Lichter einen Abstand von einem Meter haben, wenn es sich um eine Querabsperrung handelt. Bei Längsabsperrungen beläuft sich der Abstand auf zehn Meter. Es gibt kaum angemessenen Gründe, auf die Ergänzung der Warnleuchten zu verzichten. Einzig die bereits vorhandene Straßenbeleuchtung, die den Gefahrenbereich entsprechend vollumfänglich und ganzzeitig ausleuchtet, kann die Funktion ersetzen. Ist dies der Fall, so kann auf zusätzliche Lichtquellen verzichtet werden.

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Dreiteilige Eignung der Produkte notwendig

Es gibt drei Regelbereiche, anhand derer die Produkte geeignet sein müssen. Dies sind die Vorgaben für den Verkehr, die Regelwerke aus bautechnischer Perspektive so wie die Regularien des Arbeitsschutzes. Diese decken jeweils andere Teilbereiche ab. Nur wenn die Anforderungen aller drei Teilbereiche abgedeckt werden, sind die Produkte entsprechend geeignet. Eine Durchrutschsicherheit an den Zäunen für Kinder ist beispielsweise im verkehrstechnischen Bereich nicht vorgesehen, wird aber in den bautechnischen Anforderungen verlangt. Eine Vereinheitlichung des Regelwerkes wäre sinnvoll, ist allerdings bis dato nicht vorhanden.

Die Industrie hat mit der Etablierung einer Kunststoffvariante der Absturzsicherung eine Antwort auf die Anforderungen gefunden. Hintergrund ist, dass dieser Arbeitsstellenzaun mit glatten Formen und rostfreien Grundflächen viele Problemfelder der Stahlelemente ausschließt. Das Risiko scharfer Kanten und verbogener Elemente wird auf ein Minimum reduziert. Die glatten Oberflächen können sogar direkt aus Handlauf eingesetzt werden. Eine Blindentastleiste ist ebenfalls integriert. Eine Erfüllung aller Anforderungen ist sichergestellt. Da jedoch weiterhin auch die Produkte aus Stahl zur Anwendung kommen, müssen die eigens für diese Bauteile konzipierten Regularien weiterhin angewendet werden.

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