Bei Auftragserteilung für Ihre Halteverbotszone in Köln, Bonn oder Düsseldorf übernehmen wir für Ihre Anträge das Genehmigungsverfahren mit der zuständigen Behörde und erlangen so eine gültige Genehmigung.
Die Kosten für die Genehmigung werden an den Auftraggeber mit Erteilung der Genehmigung und Zahlungsbescheid 1:1 weitergeleitet, jedoch berechnen wir 8 € brutto für die Antragstellung/Genehmigungsverfahren.
Genehmigungen für Halteverbotszonen
Wir beantragen für Sie Ihre Genehmigung
Gebühren für die Genehmigung einer mobilen Haltverbotszone in Köln:
- ein/erster Umzugstag: 36,00 Euro
- jeder weitere Umzugstag zusätzlich: 18,00 Euro
- bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich: 14,00 Euro
- bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich: 48,00 Euro (zuzüglich 6,00 Euro Fahrtkostenpauschale)
- bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde: 12,00 Euro
Gebühren für das Abstellen eines Fahrzeuges im Haltverbot/in der Fußgängerzone:
- ein/erster Umzugstag; 28,00 Euro
- jeder weitere Umzugstag zusätzlich: 14,00 Euro
- bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich: 14,00 Euro
- bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich: 48,00 Euro (zuzüglich 6,00 Euro Fahrtkostenpauschale)
- bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde: 12,00 Euro
Kosten Genehmigung anderer Ort
Bei der jeweiligen Stadtbehörde informieren zwecks Abweichung verschiedener Ortschaften; oder fragen Sie uns!
Einige grundlegende Erläuterungen zur Genehmigung
Ohne behördliche Genehmigung (OBG) bedeutet:
Sie kümmern sich selbst um eine Genehmigung bei der Stadt. Dann ordern Sie ein HVZ-Produkt ohne Genehmigung.
Mit behördlicher Genehmigung (MBG) bedeutet:
Sie möchten unseren Rund- um- Service nutzen? Dann beantragen wir Ihre Genehmigung bei der Stadt und Sie ordern ein HVZ-Produkt mit Genehmigung.
Wichtige behördliche Hinweise für eine Haltverbotszone!
Das Ordnungsamt der Stadt genehmigt 3 verschiedene Längen für eine Halteverbotszone:
- 10 Meter für einen Sprinter,
- 15 Meter für einen 7,5 t und
- 20 Meter für einen LKW mit Anhänger
Die maximale Dauer einer Genehmigung beläuft sich auf: 2 Tage! Eine längere Mietdauer ist nur auf Anfrage und mit Begründung möglich.
Die Aufstellfrist der Schilder beträgt mindestens 96 Stunden vor dem eigentlichen Ereignis. (Umzug, Be- und Entladen, usw.) Bei Unterschreiten dieser Frist ist kein Abschleppen eventuell vorhandener Fahrzeuge in der Halteverbotszone möglich!
Eine Halteverbotszone darf generell nicht zum Parken benutzt werden, auch nicht vom Inhaber der Genehmigung!
Die Halteverbotszone darf nur vor der/den Hausnummer/n aufgestellt werden, die auch in der Genehmigung angegeben wurden!
Ein von Ihnen bestelltes Produkt ohne Genehmigung setzt voraus, dass Sie die behördliche Genehmigung bei der Stadt selbst beantragen oder schon beantragt haben! Ein Nachweis über die Genehmigung ist erforderlich.
Bei zu engen Strassen muss, um den fließenden Verkehr zu gewährleisten, eine beidseitige Halteverbotszone eingerichtet werden!
Bitte beachten Sie, dass auf dem Bürgersteig max 2.8 t geparkt werden dürfen. In Ausnahmefällen werden auch 7,5 t mit Lastverteilungsrampen genehmigt!