Unsere Leistungen der Verkehrssicherung umfassen:
- die Erstellung eines vollumfänglichen Verkehrszeichenplans nach RSA95
- fristgerechte Abgabe aller Unterlagen
- Genehmigungsverfahren bei der jeweiligen Behörde
- Aufstellung der Verkehrszeichen, Absperrungen nach Verkehrszeichenplan
Verkehrssicherungspflicht bei Baustellen
Die große Frage bei einer Baustelle ist stets: Wer haftet bei Unfällen. Die Verkehrssicherungspflicht oder Verkehrspflicht besagt, dass man die Pflicht hat Schäden anderer zu verhindern. Das gilt besonders dann, wenn man eine Gefahrenquelle wie eine Baustelle geschaffen hat.
Wir helfen Ihnen Ihre Baustellen abzusichern. Bei Bedarf erstellen wir einen Verkehrszeichenplan und reichen alle nötigen Unterlagen zur Genehmigung der Baustellenabsperrung bei den Behörden ein.